Teilnahmebedingungen

Die Jugendmedientage 2011 in Stuttgart sollen zu einem unvergesslichen und problemfreien Erlebnis für dich werden. Darum lies dir bitte folgende Bedingungen aufmerksam durch, damit du weißt, was dich erwartet. Falls du trotzdem noch Fragen haben solltest, wende dich bitte an uns. Bitte melde dich zu den Jugendmedientagen 2011 in Stuttgart nur an, wenn du mit den folgenden Bedingungen einverstanden bist.


1. Teilnahme

Der Teilnehmer meldet sich verbindlich zu den Jugendmedientagen 2011 („JMT“, „Veranstaltung“) von 3. bis 6. November 2011 in Stuttgart an. Die JMT sind eine Veranstaltung der Jugendpresse Deutschland e.V. („JPD“, „Veranstalter“). Als Teilnehmer muss man mindestens 16 Jahre und unter 27 Jahre alt sein. Für eine Teilnahme an den JMT ist bei Jugendlichen unter 18 Jahren die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten notwendig.


2. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 55 Euro pro Person (für Mitglieder der Mitgliedsverbände der Jugendpresse Deutschland e.V. 45 Euro) und ist spätestens zehn Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung zu überweisen. Darin sind die Kosten für Übernachtung, alle Programmpunkte und Verpflegung enthalten.


3. Ablauf der Anmeldung

Der Teilnehmer erhält nach der Anmeldung über die Webseite http://www.jugendmedientage.de eine Bestätigung per E-Mail. Die Teilnahmegebühr muss überwiesen und die Teilnahmebedingungen (bei Teilnehmern unter 18 Jahren von den Erziehungsberechtigten) unterschrieben an den Veranstalter zurück geschickt werden. Danach wird der Teilnehmer zur Wahl der Workshops freigeschaltet. Nach seiner Workshopwahl erhält er eine Teilnahmebestätigung per E-Mail mit allen wichtigen Informationen zur Veranstaltung. Bis zum 15. August 2011 ist eine Stornierung der Anmeldung kostenfrei möglich. Danach berechnet der Veranstalter eine Ausfallgebühr in Höhe von 55 Euro. Die Ausfallgebühr wird nicht berechnet bei Vorlage eines ärztlichen Attests oder Meldung eines Ersatzteilnehmers.


4. Plätze in Workshops und Diskussionsrunden

Die Plätze in Workshops und Diskussionsrunden werden ab Mitte September vergeben. Der Teilnehmer wird erst für die Auswahl der Programmpunkte freigeschaltet, wenn die Anmeldung abgeschlossen ist und die Teilnehmergebühr eingegangen ist. Die Plätze für die einzelnen Programmpunkte der JMT – wie Workshops und Diskussionsrunden – sind begrenzt. Ein Teilnehmer, der sich in den ersten drei Wochen nach Anmeldestart anmeldet, wird bei der Auswahl der Workshops bevorzugt, indem er fünf Tage vor den später angemeldeten Teilnehmern die Workshops auswählen darf.


5. Teilnahmepflicht und Anordnungen des Veranstalters

Die Anmeldung zur Veranstaltung verpflichtet zur Teilnahme an allen Programmpunkten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anordnungen des Veranstalters bzw. der vom Veranstalter beauftragten Personen unbedingt Folge zu leisten.


6. Ausschluss von der Veranstaltung

Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer beim Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, bei Miss-achtung von Anordnungen des Veranstalters, bei Beschädigung von Material oder der Einrichtung der Veranstaltungsorte, beim Verdacht des Konsums von Drogen oder beim Verstoß gegen die aushängende Hausordnung eines Veranstaltungsortes jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr oder der Kosten für An- und Abreise bzw. anderer durch den Ausschluss entstandener Kosten. Bei einem Teilnehmer unter 18 Jahren verpflichtet sich der unterzeichnende Erziehungsberechtigte, eine umgehende Abholung zu gewährleisten.


7. Diebstahl und Beschädigungen

Für sämtliche Sach- und Personenschäden, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen sind, sowie für Verlust oder Diebstahl von Eigentum haftet der Teilnehmer selbst.


8. Fotos und Beiträge

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Rahmen der Veranstaltung von einem Teilnehmer produzierte Beiträge (Texte, Fotos, Audio- und Videobeiträge, Layouts) auch in bearbeiteter Form zusammenzustellen und zu veröffentlichen oder diese Beiträge auf einem Medium, das nach dem Dafürhalten des Veranstalters angemessen erscheint, zu distribuieren. Die Teilnehmer übertragen dem Veranstalter mit der Anmeldung zur Veranstaltung sämtliche hierfür erforderlichen Rechte und Genehmigungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sämtliche Aufzeichnungen (Foto, Ton, Video), die während der Veranstaltung u.a. auch von einem Teilnehmer gemacht werden, für jegliche Promotionszwecke, die der Veranstalter für angemessen hält, auf jeglichem Medium zu verwenden oder Dritten zur Verwendung zu überlassen.